Abschreibung (AfA) für Software & IT-Hardware: Praxistipps für Sachanlagen

Wer Hard- und Software für sein Unternehmen kauft, kann die Kosten oft schneller von der Steuer absetzen als gedacht. Wir erklären die Neuregelung der digitalen AfA, GWG-Schwellenwerte und wie Sie Anlagegüter im SKR04 korrekt erfassen.

Das Wichtigste in Kürze
Nach dem wegweisenden BMF-Schreiben dürfen Computerhardware, Peripheriegeräte und Betriebs-/Anwendersoftware seit 2021 fiktiv mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr (faktische Sofortabschreibung) abgeschrieben werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Alternativ steht die Bildung eines Sammelpostens (Poolabschreibung über 5 Jahre) für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro netto zur Verfügung.
Im SKR04 wird das Anlagegut in der Kontenklasse 0 aktiviert und die monatliche oder jährliche Abschreibung über die Aufwandsklasse 6 (z. B. 6220 oder 6230) verbucht.

1. Was bedeutet AfA? (§ 7 EStG)

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die dem Unternehmen dauerhaft dienen (wie Laptops, Maschinen, Büromöbel oder Software), verlieren durch Nutzung und Alterung kontinuierlich an Wert. Steuerrechtlich dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten daher in der Regel nicht sofort im Anschaffungsmonat in voller Höhe als Aufwand abgezogen werden.

Stattdessen erfolgt die Verteilung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).

2. Sofortabschreibung für Hardware & Software

Früher mussten Computer und Laptops stur über eine amtliche Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben werden. Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (ergänzt am 22. Februar 2022) hat das Bundesfinanzministerium eine revolutionäre Erleichterung für die Digitalwirtschaft geschaffen:

Begünstigt sind unter anderem:

  • Desktop-PCs, Notebooks, Workstations, Dockingstations
  • Server, Netzwerkhardware, Firewalls, Switches
  • Monitore, Beamer, Tastaturen, Mäuse, externe Speicher/NAS
  • Standard-Anwendersoftware, ERP-Lizenzen, Entwickler-Tools, Betriebssysteme

3. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) 2026

Für Wirtschaftsgüter, die nicht unter das Digital-BMF-Schreiben fallen (z. B. Bürostühle, Schreibtische, Kaffeemaschinen, Werkzeuge), greifen die klassischen GWG-Regeln nach § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG:

Netto-AnschaffungskostenSteuerliche BehandlungErfassung im Anlagenverzeichnis
Bis 250,00 EURSofortaufwand (z. B. Bürobedarf, Kleingeräte)Nein (direkte Buchung als Betriebsausgabe)
250,01 bis 800,00 EURKlassisches GWG Sofortabschreibung im AnschaffungsjahrJa (Aufnahme in das GWG-Verzeichnis)
250,01 bis 1.000,00 EUR (Wahlrecht)Sammelposten Lineare Pool-Abschreibung über 5 Jahre (20 % p.a.)Ja (im Sammelposten-Verzeichnis)
Über 800,00 EUR (bzw. über 1.000 EUR)Reguläre AfA nach amtlicher AfA-TabelleJa (individuelles Anlagegut mit Restbuchwert)

4. Amtliche AfA-Tabellen im Überblick

Für Wirtschaftsgüter außerhalb von IT und GWG gibt das Bundesfinanzministerium verbindliche amtliche AfA-Tabellen für die gewöhnliche Nutzungsdauer heraus:

WirtschaftsgutAmtliche NutzungsdauerJährlicher AfA-Satz (linear)
Büromöbel (Schreibtische, Schränke)13 Jahre7,69 %
Bürostühle13 Jahre7,69 %
PKW / Firmenwagen6 Jahre16,67 %
Smartphones (sofern nicht Digital-AfA)5 Jahre (Handelsrecht) / 1 Jahr (BMF Steuerrecht)20 % bzw. 100 %
Klimageräte / Lüftungsanlagen11 Jahre9,09 %

5. Buchungsbeispiele in SKR04

Ein MacBook Pro wird im Mai 2026 für 2.500 EUR netto (2.975 EUR brutto) per Banküberweisung gekauft.

Schritt 1: Aktivierung bei Anschaffung (Mai 2026)
SeiteSKR04 KontoBezeichnungBetrag
Soll0650Büroeinrichtung / EDV-Hardware2.500,00 EUR
Soll1406Abziehbare Vorsteuer 19 %475,00 EUR
Haben1800Bank2.975,00 EUR
Schritt 2: Digitale AfA (1 Jahr Nutzungsdauer nach BMF)
SeiteSKR04 KontoBezeichnungBetrag
Soll6220Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz)2.499,00 EUR
Haben0650Büroeinrichtung / EDV-Hardware2.499,00 EUR

*Hinweis: Es verbleibt ein Erinnerungswert von 1,00 EUR auf Konto 0650, solange das Gerät im Unternehmen vorhanden ist.

6. Das digitale Anlagenverzeichnis

Nach § 141 AO und den GoBD muss jedes Unternehmen ein fortlaufendes Anlagenverzeichnis (Anlagespiegel) führen. Dieses enthält:

  • Genaue Bezeichnung des Guts (Hersteller, Modell, Seriennummer)
  • Anschaffungsdatum und Rechnungsbeleg (verknüpftes PDF)
  • Anschaffungskosten netto
  • Nutzungsdauer in Monaten
  • Jährliche Abschreibungsbeträge und Restbuchwert zum Bilanzstichtag

In CompanyFin erfassen Sie Anlagegüter mit einem Klick aus der Eingangsrechnung: Das System berechnet die monatliche AfA automatisch und übergibt die Werte beim DATEV-Export fehlerfrei an Ihre Steuerkanzlei.

Fachlich geprüft durch die CompanyFin Finanzredaktion

Dieser Beitrag wurde nach den aktuellen Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB), der Abgabenordnung (AO) und den GoBD redaktionell und steuerfachlich verfasst. Letzte redaktionelle Prüfung: 18. September 2026.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Das BMF-Schreiben umfasst neben Desktop-PCs, Laptops, Servern und Bildschirmen auch mobile Endgeräte wie Tablets und Smartphones sowie deren Peripheriegeräte und Zubehör.

Ja. Auch wenn ein Laptop oder eine Softwarelizenz im Anschaffungsjahr zu 100 % abgeschrieben wird, handelt es sich um ein abnutzbares Anlagegut des Betriebsvermögens. Es muss im Anlagenverzeichnis mit Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und Restbuchwert von 1 Euro (Erinnerungswert) erfasst werden, solange es im Unternehmen genutzt wird.

Die Wertgrenzen (§ 6 Abs. 2 EStG: bis 800 Euro bzw. Sammelposten bis 1.000 Euro) beziehen sich für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (wie GmbH oder UG) immer auf den Netto-Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer.

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